Vermögensteuer und Erbschaftsteuer

In Frankreich belegenes Vermögen, insbesondere Immobilienbesitz, unterliegt in Frankreich der Vermögensteuer, auch wenn der Eigentümer ein Steuerausländer ist. Egal, ob Sie in Frankreich ansässig sind oder nicht, beraten wir Sie hier gerne und erstellen für Sie die Vermögensteuererklärung.

Französische Erbschafts- oder Schenkungssteuer fällt z.B. dann an, wenn entweder der Erblasser oder der Begünstigte in Frankreich wohnhaft ist oder ein Teil der Erbmasse in Frankreich belegen ist / aus Frankreich stammt. Wir prüfen unter Anwendung der gegebenenfalls einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen, ob und wo eine Erbschaftsteuer anfällt und inwieweit eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Hierzu übernimmt die SERF natürlich auch gerne Ihre Erklärungspflichten.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

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