Erklärungspflicht von bestimmten steuerfreien Umsätzen in Frankreich
Realisieren Sie in Frankreich ausschließlich steuerfreie Einfuhren aus einem Drittland mit anschließender innergemeinschaftlicher Lieferung oder besitzen Sie ein Zoll- oder Steuerlager, von dem aus Sie exportieren oder in EU-Länder liefern, so ist hierzu keine eigene umsatzsteuerliche Registrierung Ihres Unternehmens erforderlich.
Ein vereinfachtes Verfahren ermöglicht es, dass Sie einen sogenannten punktuellen Vertreter bestellen, der für Sie sämtliche deklaratorischen Pflichten erfüllt.
In anderen EU-Ländern bestehen zum Teil ähnliche Regelungen.
Haben Sie Fragen zum “punktuellem Steuervertreter“ in Frankreich oder entsprechenden Regelungen in anderen Ländern? Wir freuen uns, Ihnen gegebenenfalls helfen zu können.