Die SERF interveniert für Sie bei abgelehnten Vergütungsanträgen oder Erstattungsanträgen.
Haben Sie selbst einen Vorsteuervergütungsantrag oder, im Rahmen des allgemeinen Besteuerungsverfahrens, einen Erstattungsantrag eingereicht und wurde dieser ganz oder teilweise abgelehnt, so beraten wir Sie auch hier. Die SERF prüft für Sie kurzfristig die reellen Erfolgschancen eines formellen Einspruches oder sucht nach alternativen Lösungen, um Ihre Forderungen durchzusetzen.
Unsere langjährige Erfahrung und Fachkompetenz erlauben es uns, Sie auch im Rahmen eines Einspruchverfahrens vor den ausländischen Finanzbehörden zu vertreten.
In Frankreich und Deutschland begleiten wir Sie sogar bis zum Abschluss des sich gegebenenfalls anschließenden, erstinstanzlichen Klageverfahrens. In anderen Ländern agieren hierzu letztlich unsere Kooperationspartner des europäischen Netzwerks Europe Fides unter unserer Führung.
Wurde Ihr Vergütungsantrag oder Erstattungsantrag abgelehnt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie kurzfristig.