Betriebsprüfungen

Die SERF betreut und vertritt Sie bei Betriebsprüfungen

Ausländische Finanzbehörden können auch nicht ansässige Unternehmen prüfen. Diese Prüfungen betreffen nicht nur die Umsatzsteuer (bei umsatzsteuerlich registrierten ausländischen Unternehmen) sondern oft auch ertragsteuerliche Fragen; insbesondere die Frage nach dem Vorliegen einer (einkommensteuerlichen) Betriebsstätte aufgrund Ihrer Auslandstätigkeit im Allgemeinen (z.B. Montagen, Baustellen, im Ausland tätige Verkäufer, etc.) oder weil im Ausland bereits eine feste Einrichtung besteht (z.B. Verbindungsbüro, Auslieferungslager, etc.).

Die SERF berät Sie hierbei kompetent in allen nationalen und internationalen steuerlichen Fragen, die sich aus den anzuwendenden  Doppelbesteuerungsabkommen ergeben. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen werden wir versuchen, Ihre steuerlichen Interessen zu wahren und durchzusetzen.

In Frankreich und Deutschland begleiten wir Sie sogar bis in die sich gegebenenfalls anschließenden  Einspruchs- oder Klageverfahren. In anderen Ländern agieren hierzu letztlich unsere Kooperationspartner unter unserer Führung.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

 

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